Inhalt
Waldbesitzer
Die sächsischen Wälder unterliegen verschiedenen Eigentumsarten. Den höchsten Anteil haben der Privat- und Treuhandrestwald mit 45,7% und der Landeswald mit 38,6%. Daneben existieren als Eigentumsformen Körperschaftswald (7,6%), Bundeswald (6,0%) und Kirchenwald (2,1%).
Beratung und Betreuung
Die Mitarbeiter des Staatsbetrieb Sachsenforst beraten Waldbesitzer durch Information, Schulung und Anleitung zu Fragen der Waldbewirtschaftung. Die Beratung für Waldbesitzer erfolgt kostenlos. Der Staatsbetrieb Sachsenforst unterstützt private Waldbesitzer bei der Organisation und Durchführung von Arbeiten in ihrem Forstbetrieb.
Aus- und Fortbildung
Neben der Beratung wird die Aus- und Fortbildung als Hilfe zur Selbsthilfe privaten Waldbesitzern angeboten.
Forstbetriebsgemeinschaften
Forstbetriebsgemeinschaften sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Waldbesitzern. Sie versuchen die Nachteile der ungünstigen Eigentumsstruktur des Privat- und Körperschaftswaldes durch die Zusammenarbeit vieler Waldbesitzer zu verbessern. In Sachsen gibt es auch eine forstwirtschaftliche Vereinigung als Zusammenschluss mehrerer Forstbetriebsgemeinschaften.
Förderung
Die Stabilisierung des Waldes durch naturnahe Bewirtschaftung, der Schutz der Naturgüter im Wald, und die beständige Entwicklung der Forstwirtschaft werden durch den Freistaat Sachsen, die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union gefördert.
Betriebswirtschaftliche Ergebnisse
Auf der Grundlage einer Forstbetriebsstatistik des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELV), dem Testbetriebsnetz, wird jährlich die betriebswirtschaftliche Lage im Privat- und Körperschaftswald ermittelt.