1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Signet sachsen.de

Wald und Forstwirtschaft

Inhalt

Jagd im Freistaat Sachsen

Die Jagd ist eine Nutzungsform natürlicher Ressourcen wie auch Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft. In Deutschland ist das Jagdrecht ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht und somit untrennbar mit diesem verbunden. Es wird von den Grundeigentümern selbst ausgeübt oder verpachtet. Dies ist eine Folge der Rechtsentwicklung in Europa, wo zunächst die Französische Revolution 1789 und dann auch die deutsche Revolution 1848 das Jagdrecht an das Grundeigentum koppelte.

Der Freistaat Sachsen besitzt mit Stand 31.12.2012 eine tatsächlich bejagbare Fläche von insgesamt 1.591.925 ha. Davon sind 13,3 % Eigenjagdbezirke (Jagdflächen im Eigentum von Einzelpersonen oder Personengemeinschaften von jeweils mindestens 75 ha Größe), 12,5 % Verwaltungsjagdbezirke (Jagdbezirke von mindestens 75 ha Größe im Eigentum des Freistaates Sachsen) und 74,2 % Gemeinschaftliche Jagdbezirke (übrige Flächen von zusammengenommen mindestens 250 ha, in der Regel innerhalb einer Gemeinde). Weiterhin sind 11.014 Sachsen im Besitz eines gültigen Jagdscheines. Nähere Informationen bietet folgende Tabelle.

Anzahl

Fläche in ha

Anteil in %

Jagdgenossenschaften

1.404

Eigenjagdbezirke

673

211.900

13,3

Verwaltungsjagdbezirke

200

199.355

12,5

Gemeinschaftliche Jagdbezirke

1.967

1.180.670

74,2

Summe

1.554.970

100,0

Jagdscheininhaber

11.014

Marginalspalte

Bild: Thematische Illustration: Wild und Jagd

Aktuelle Informationen

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Referat 36: Wald- und Forstwirtschaft, Forst- und Jagdbehörde

Katrin Müller

  • BesucheradresseBesucheradresse:
    Wilhelm-Buck-Str. 2
    01097 Dresden
  • TelefonTelefon: (0351) 564-2372
  • TelefaxTelefax: (0351) 564-2369
  • E-MailE-Mail
  • Internetseitewww.smul.sachsen.de