Förderung der Jagd/Jagdabgabe
Das Jagdwesen wird aus dem Aufkommen der Jagdabgabe gefördert. Dazu entrichten die Jäger mit der Gebühr zur Ausstellung bzw. der Verlängerung des Jagdscheines eine Jagdabgabe. Die Gebühr beträgt gemäß Sächsischer Jagdverordnung für einen:
- Tagesjagdschein/Jugendjagdschein 10,00 €
- Jahresjagdschein/Falknerjahresjagdschein 20,00 €
- Dreijahresjagdschein/Falknerdreijahresjagdschein 60,00 €
Diese Mittel können insbesondere für folgende Zwecke verwendet werden:
- Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes sowie zur Bestandsförderung und Wiederansiedlung gefährdeter Wildarten
- Erforschung der Lebens- und Umweltbedingungen der Wildarten
- Errichtung und Betrieb von Muster- und Lehrjagdbezirken sowie sonstige Maßnahmen und Einrichtungen zur Information und Aus- und Fortbildung der Jäger, der Jagdvorsteher sowie der für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständigen Organe.
Die konkrete Verwendung und das Vergabeverfahren sind in den »Grundsätzen zur Mittelverwendung der Jagdabgabe« geregelt. Danach besteht die Möglichkeit, konkrete Projekte beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, oberste Jagdbehörde zu beantragen.
Ausgewählte Projekte (auch aus Vorjahren):
- Untersuchungen am Schalenwild im Wolfsgebiet der Oberlausitz und Schlussfolgerungen zu dessen Hege und jagdlicher Bewirtschaftung.
- Zukunft von Rotwildlebensräumen im Freistaat Sachsen
- Untersuchungen zum Vorkommen von Zecken bei Wild und Jagdhunden in Sachsen >Link<
- Analysen zur Verbesserung des Lebensraumes von Rot- und Muffelwild in ausgewählten Bearbeitungsgebieten von Hegegemeinschaften im Osterzgebirge
- Aufbau eines dauerhaften Elchmonitorings in Sachsen (Meldungen zu aktuellen Elchbeobachtungen an: elch@forst.tu-dresden.de oder 035203 3831371)
- Förderung von Schießständen, auf denen jagdliche Disziplinen geschossen werden können.

