Wildarten
Im Freistaat Sachsen unterliegen 30 Haarwildarten und 108 Federwildarten dem Jagdrecht. Davon können derzeit 49 Wildarten bejagd werden. Die übrigen Wildarten haben aus Schutzgründen keine Jagdzeit (bspw. Birkwild und Fischotter). Diese Arten werden durch besondere Hegemaßnahmen der Jäger unterstützt.
Die Bejagung erfolgt beim Schalenwild (außer beim Schwarzwild) nach einem Dreijahresabschussplan. Der Jagdbezirksinhaber erstellt im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand bzw. dem Eigentümer oder Nutznießer einen Abschussplan. Dieser wird von der unteren Jagdbehörde in Abstimmung mit dem Jagdbeirat bestätigt.
Grundlagen für den Abschussplan sind die körperliche Verfassung des Wildes, die Streckenergebnisse der vergangenen Jahre und der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung. Dieser wird auf Grundlage eines forstlichen Gutachten über eingetretene Wildschäden an forstlichen Grundstücken erfasst.
Nähere Informationen zum forstlichen Gutachten und die Verwaltungsvorschrift dazu finden Sie auf den Seiten des Staatsbetriebes Sachsenforst und im Info-Kasten rechts.
Hegegemeinschaften
Um eine ausgewogene Hege von vorkommenden Wildarten und eine großräumig abgestimmte Bejagung zu ermöglichen, haben sich Jagdbezirksinhaber innerhalb von Schalenwildgebieten freiwillig zu Hegegemeinschaften zusammengeschlossen.



